„Dem Landfrieden ist nicht zu trauen“ Die Fehde des Mangold von Eberstein zum Brandenstein gegen die Reichsstadt Nürnberg 1519
Zu einem Vortrag der besonderen Art lud am Dienstag, den 04. Juni der Heimat- und Geschichtsverein „Bergwinkel“ e.V. Schlüchtern in den Gewölbekeller der Burg Brandenstein ein.
Referent war Herr Dipl.-Hist.Univ. Bodo von Eberstein, ein Verwandter des hier vor genau 500 Jahren wirkenden Mangolds von Eberstein. Deren Großväter – immerhin vor 15. Generationen (!) – waren Brüder gewesen.
Herr von Eberstein hat seine Diplomarbeit über eben diese Auseinandersetzung zwischen der Familie von Eberstein und der Reichsstadt Nürnberg verfasst und ist seit über einem Jahrzehnt Vorsitzender des von Eberstein´schen Familienverbandes.
Im ersten Teil der Ausführungen zu denen sich fast 40 interessierte Zuhörer eingefunden hatten zeigte der Referent auf, das die“Fehde“ ein über Generationen übliches Rechtsinstrument des Adels gewesen war und eigentlich 1495 auf dem Reichstag zum Worms endgültig verboten werden sollte. Aber dem damals neu eingeführten Reichskammergericht standen zu viele Widrigkeiten entgegen, um die eingehenden Klagen für alle Seiten zufriedenstellend bearbeiten, entscheiden und vor allem die Urteile auch durchsetzen zu können. Wegen dieser Rechtsunsicherheit erscheint zu Beginn des 16. Jahrhunderts noch einmal eine Flut von Fehdeansagen u.a. von dadurch prominent gewordenen Rittern wie Götz von Berlichingen, Franz von Sickingen und eben auch Mangold von Eberstein.
In der Romantik erscheint dann später der Begriff vom „Raubrittertum“, der impliziert das im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit sich Raubritter auf entlegenen Burg festgesetzt hätten, die wahllos raubend, plündernd und gar mordend durch die Lande zogen, einzig um des Profits willen.
Gewalt im Rahmen einer ordentlichen Fehde zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche einzusetzen galt aber durchaus als selbstverständlich, hatte doch gerade der Ritterstand als unter Waffen stehend ein Gewaltmonopol inne gehabt.
Im Laufe der Zeit erlöschen dann aber die Fehdeaktivitäten und die Gerichtsbarkeiten des Reiches und vor allem der weltlichen und geistlichen Territorialherren versuchen den Rechtsansprüchen der streitenden Parteien gerecht zu werden.
Im zweiten Teil der Ausführungen ging es dann um den konkreten Verlauf der Ebersteiner Fehde, die eigentlich sogar schon 1516 mit einem Schreiben Mangolds von Eberstein an Nürnberg begann, als er erklärte Schutzherr und Gönner der Nürnberger Witwe Agathe Odheimer und deren Tochter Helena in deren Forderungen an ihre Heimatstadt zu sein. Zur eigentlichen Fehdeerklärung und zu ersten Übergriffen auf Nürnberger Reisende kam es aber erst 1519, also vor genau 500 Jahren.
Sehr plastisch schilderten Auszüge aus Originalschriftstücken des Stadtarchivs Nürnberg die Überfälle auf überwiegend Nürnberger Reisende, die nach Bedrohung und Ausplünderung unter anderem auf die Burg Brandenstein verschleppt wurden, wo sie, teils erst nach Folter, herzerweichende Briefe mit Lösegeldforderungen nach Hause schickten.
Dies geschah – sehr zum Ärger der Stadt Nürnberg – in einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit bis 1522, als dann Mangold von Eberstein vom Reichskammergericht in die Reichsacht getan wurde und Landgraf Georg von Wertheim mit der Einnahme von Burg Brandenstein und der Festnahme des Mangold von Eberstein beauftragt wurde. Im April diesen Jahres wurde die Burg dann kampflos eingenommen, da sich Ritter Mangold bereits kurz vorher auf Burg Steckelberg zu seiner Schwester und seinem Schwager, der Familie von Hutten, abgesetzt hatte.
Noch im selben Jahr fiel Mangold von Eberstein in Kämpfen Franz´von Sickingen vor der Stadt St. Wendel. Rechtlich beendet wurde die Fehde aber erst 1534 durch einen Schiedsspruch des Reichskammergericht.
Die Vorgänge um die Ebersteiner Fehde sind somit ein hervorragend dokumentiertes Zeugnis für die regionalen wie auch landesweiten Verhältnisse in den frühen Jahren des 16. Jahrhunderts.